Gut informiert in die Reha

Hier erfahren Sie die wichtigsten Dinge rund um Ihre Reha in der VAMED Klinik Kipfenberg

1 - 2 - Reha: so geht´s

Eine Rehabilitation wird dann genehmigt, wenn Sie einen Rehabilitationsbedarf haben, Sie fähig sind, eine Reha anzutreten (Rehabilitationsfähigkeit) und eine realistische Aussicht besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch eine Rehabilitation verbessert (günstige Rehabilitationsprognose).

Ihr Haus- oder Facharzt oder Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus helfen Ihnen bei der Einschätzung dieser drei Faktoren.

Wenn Sie mit Ihrem Arzt die Notwendigkeit einer Rehabilitation besprechen, wird auch die Frage geklärt, ob für Sie eine stationäre oder eine ambulante Reha besser geeignet ist. Im deutschen Sozialrecht gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär". Für eine stationäre Rehabilitation müssen also medizinische Gründe vorliegen. Ihr Arzt hilft Ihnen, wenn es darum geht, eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme medizinisch zu begründen.

Kommt für Sie ein stationäre Aufenthalt in Frage?

  • Sind Sie durch Ihre Erkrankung oder Operation stark körperlich beeinträchtigt (auch vorübergehend)?
  • Können Sie sich zu Hause selbst versorgen?
  • Kommen Sie zu Hause allein zurecht (Treppensteigen, Dusche oder Badewanne, Ein- und Aussteigen ins Bett, usw.)?
  • Schaffen Sie es, jeden Tag zu einer ambulanten Therapie und wieder zurück zu fahren?
  • Ist Ihr häusliches Umfeld so, dass Sie sich schonen können, oder sind Sie gleich wieder in zahlreiche häusliche Pflichten eingebunden?
  • Fühlen Sie sich dem Alltag nach der akuten Erkrankung oder der Operation psychisch schon gewachsen oder benötigen Sie erst einmal Abstand und Zeit für sich?
  • Haben Sie Angst, allein zu Hause zu sein und im Notfall keine Hilfe zu bekommen?
  • Wünschen Sie sich noch einige Zeit Unterstützung durch geschultes Personal?
  • Möchten Sie lieber zu Hause genesen als in einer fremden Umgebung?

Damit Sie die Kosten für eine Weiterführende Rehabilitation oder eine Anschlussheilbehandlung bewilligt bekommen, müssen Sie einen Antrag auf Rehabilitation stellen. (Für die Frührehabilitation, die wir ebenfalls in der VAMED Klinik Kipfenberg anbieten, gelten andere Bedingungen. Hier unterstützen Sie die Mitarbeiter des Akutkrankenhauses bei der Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme.) Es ist für ambulante oder stationäre Reha das gleiche Antragsformular. Sie können das Antragsformular bei Ihrem Kostenträger anfordern.

 

Damit eine Reha möglichst erfolgreich ist, sollten Sie eine Reha-Einrichtung wählen, die ganz auf Ihr Krankheitsbild und Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, denn Sie haben ein gesetzlich garantiertes Wunsch- und Wahlrecht. Damit Sie Ihren Reha-Aufenthalt in Ihrer Wunschklinik beantragen können, gibt es ein speziell dafür vorgesehenes Formular. Mit Hilfe Ihres Arztes oder des Sozialdienstes können Sie begründen, warum Sie sich für genau diese Klinik entschieden haben. Schicken Sie den Wunsch- und Wahlrechtsantrag zusammen mit dem Reha-Antrag und den Befunden an den Kostenträger.

Den Reha-Antrag, den Wunsch- und Wahlrechtsantrag und die ärztlichen Befunde müssen Sie nun bei dem für Sie zuständigen Kostenträger einreichen. Der Sozialdienst oder der Berater aus der Servicestelle für Rehabilitation hilft Ihnen dabei. Und gehen die Unterlagen doch aus Versehen an den falschen Kostenträger, leitet dieser die Unterlagen an den richtigen weiter.

Bekommen Sie einen positiven Bescheid, kann es direkt losgehen. Klären Sie vorher noch, wann und wie Sie zur Reha-Einrichtung anreisen, wählen Sie ggf. Wahlleistungen aus, packen Sie Ihren Koffer und los geht's.

Was aber, wenn der Reha-Antrag oder der Wunsch- und Wahlrechtsantrag abgelehnt wird? In diesem Fall haben Sie ein Widerspruchsrecht. Nutzen Sie dieses Recht und widersprechen Sie der Ablehnung innerhalb eines Monats. Meist bekommen Sie dann doch eine Zusage. Musterformulare für den Widerspruch finden Sie hier in unseren Downloads.

Alles Wissenswerte über Ihre neurologische Rehabilitation bei uns

Ihre neurologische Reha ist bewilligt und Sie haben von uns oder Ihrem Sozialdienst erste Informationen enthalten? Dann kommen Sie am Anreisetag zur vereinbarten Zeit zu unserem Empfang. Dort nehmen wir Ihre persönlichen Daten auf. Bringen Sie bitte Ihre Versicherungskarte mit. Hier gehen wir gleich die wichtigsten Informationen zum Klinikaufenthalt mit Ihnen durch und geben Ihnen den Behandlungsvertrag. Falls Sie nicht selbst dazu in der Lage sind, können dies auch gerne Ihre Angehörigen oder Ihr Betreuer übernehmen. Danach beziehen Sie Ihr Zimmer und treffen Ihren Stationsarzt zum Aufnahmegespräch. Gemeinsam vereinbaren Sie die Reha-Ziele. Wir erklären Ihnen am ersten Tag auch, wie Sie sich in unserer Klinik zurechtfinden.

Am ersten Tag führen wir alle nötigen Untersuchungen oder Tests durch, um Ihre gesundheitliche Situation umfassend bewerten zu können. Sie erhalten einen Therapieplan, der auf der ärztlichen Verordnung basiert. Jetzt kann Ihre Reha richtig losgehen. Unser Sozialdienst nimmt bei Bedarf Kontakt zu Behörden, Hausärzten, Nachbehandlern usw. auf und bereitet Ihre Zeit nach der Reha vor.

Nach Ablauf Ihrer Reha erstellt Ihr Stationsarzt einen Bericht. Er enthält Angaben zu den Rehabilitationsgründen, den Untersuchungen und dem Reha-Verlauf. Sie erhalten den Bericht direkt am Tag der Entlassung. Das einweisende Krankenhaus bekommt zeitnah ebenfalls einen Bericht.

Unterbringung für Angehörige

In Kipfenberg und Umgebung können Sie in verschiedenen Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen übernachten. Informationen erhalten Sie in der Touristinformation oder im Internet.

Ramona Unterburger

Belegungsmanagement

E-Mail

Telefon

08465 175-100

Unsere Klinik