
Bei chronischen Beschwerden, bei denen keine Operation notwendig ist, wie beispielsweise einem Bandscheibenvorfall, ist die Inanspruchnahme einer stationären Rehabilitation in Form eines sogenannten "medizinischen Heilverfahrens" möglich.
Bei einem medizinischen Heilverfahren läuft die Antragsstellung über Ihren behandelnden Arzt.
Wir erwarten Sie gern nach Klärung der Kostenübernahme oder bei weiteren Fragen!