Eigenanteil
Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind pro Verordnung zehn Euro Rezeptgebühr sowie zehn Prozent der Gesamtbehandlungskosten zu entrichten. So entsteht zum Beispiel für sechs Behandlungen in der Krankengymnastik je nach Krankenkasse ein Eigenanteil von ca. 18,50 Euro. Der Eigenanteil ist am ersten Behandlungstag zu zahlen.
Bei den Kostenträgern der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger fällt kein Eigenanteil an.
Die Übernahme der Kosten bei Privatrezepten ist abhängig von Ihrer jeweiligen Krankenversicherung.
Terminvereinbarung
Terminabsage
Falls Sie Ihren Termin verschieben oder absagen möchten, bitten wir Sie, dies mindestens 24 Stunden im Voraus zu tun. So haben wir noch ausreichend Zeit umzuplanen und diesen Termin einem anderen Patienten anzubieten.
Für Absagen, die uns kurzfristiger als 24 Stunden erreichen, müssen wir Ihnen leider eine Aufwandspauschale in Rechnung stellen.