1. Wann ist eine Reha sinnvoll?

    Eine Rehabilitation wird genehmigt, wenn Sie einen Rehabilitationsbedarf haben, Sie fähig sind, eine Reha anzutreten (Rehabilitationsfähigkeit) und eine realistische Aussicht besteht, dass sich Ihr Gesundheitszustand durch eine Rehabilitation verbessert (günstige Rehabilitationsprognose).

    Ihr Haus- oder Facharzt oder Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus helfen Ihnen bei der Einschätzung der Rehabilitationsfähigkeit.

  2. Einen Antrag stellen

    Der Bedarf einer Rehabilitationsmaßnahme wird von einem Träger der Sozialversicherung geprüft. Bei positiver Beurteilung übernimmt dieser die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme ganz oder teilweise.

    Rehabilitationsleistungen müssen vor Antritt beantragt werden. Die notwendigen Informationen und Antragsformulare erhalten Sie u.a. bei der Rentenversicherung und den gesetzlichen Krankenkassen.

    Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei uns, bei Ihrem Hausarzt oder dem Krankenhaussozialdienst.

    Für die Finanzierung kommen unterschiedliche Leistungsträger in Frage. Das ENDO Rehazentrum kooperiert mit den gesetzlichen Krankenkassen sowie den Berufsgenossenschaften und den privaten Versicherungen als Kostenträger. Berufsgenossenschaftlich Versicherte werden durch die zuständige Berufsgenossenschaft, den behandelnden Durchgangsarzt (D-Arzt) oder das Krankenhaus der Rehabilitation zugewiesen.

    Im ENDO Rehazentrum wird die Anschlussrehabilitation (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt ambulant und stationär durchgeführt. Wenden Sie sich hierzu an Ihren behandelnden Arzt oder einen Mitarbeiter des Krankenhaussozialdienstes.

  3. Wunsch- und Wahlrecht

    Damit eine Reha möglichst erfolgreich ist, sollten Sie eine Reha-Einrichtung wählen, die ganz auf Ihr Krankheitsbild und Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, denn Sie haben ein gesetzlich garantiertes Wunsch- und Wahlrecht.  

    Ergänzen Sie Ihren Reha-Antrag mit einem schriftlichen Vorschlag durch Nennung des Namens und Ortes Ihrer Wunscheinrichtung, denn Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.  

    Gute Begründung hilft   

    Damit Ihrem Antrag auf eine bestimmte Reha-Klinik stattgegeben wird, ist es ratsam, die Wahl der Klinik gut zu begründen. Ein wichtiger Grund sollte vor allem die besondere medizinische Eignung der Klinik sein. Weitere Gründe wie Wohnortnähe und Nähe zum Krankenhaus, in dem Sie behandelt wurden usw. können auch nützlich sein.

  4. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird

    Wenn Ihr Kostenträger Ihre Reha-Maßnahme komplett oder auch nur die Wunschklinik ablehnt, müssen Sie das nicht hinnehmen. Sie können dem Bescheid innerhalb eines Monats widersprechen.

    Nutzen Sie Ihr Widerspruchsrecht.