Kosten & Abrechnung

Gut beraten

Gut beraten

Wenden Sie sich gern mit Ihren Fragen an uns – wir unterstützen Sie bei allen administrativen Belangen.

Die Helios Privatkliniken begrüßen Sie an mehreren Standorten in ganz Deutschland: Als privat Vollversicherter, Beihilfeberechtigter oder internationaler Patient (bzw. Selbstzahler).

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Abstimmung mit den jeweiligen Kostenträgern, wenn Sie es wünschen. Unser Patientenmanagement steht Ihnen für eine Vorabklärung Ihrer Versicherungssituation und für Fragen zu unserer Abrechnung jederzeit gern zur Verfügung.

Damit können Sie rechnen

Abrechnung medizinischer Leistungen

Die Entgelte für die allgemeinen Krankenhausleistungen unterscheiden sich nicht von denen öffentlicher Krankenhäuser. Seit 2004 rechnen Krankenhäuser in Deutschland nach dem fallbezogenen DRG-System (Diagnosis Related Groups) ab, so auch die Helios Privatkliniken. Es klassifiziert den Behandlungsfall nach medizinischen Kriterien und dem ökonomischen Ressourcenverbrauch.

Darüber hinaus können Sie ärztliche Wahlleistungen (Chefarztbehandlung) in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden genau wie in öffentlichen Krankenhäusern auch nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. GOÄ zum Download

Zimmerzuschläge für Ein- und Zweibettzimmer

Sofern Sie die Unterbringung in unseren komfortablen Ein- oder Zweibettzimmern und gerne die exklusiven Serviceleistungen in Anspruch nehmen möchten, erheben wir hierfür zusätzliche Wahlleistungsentgelte, die mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. vertraglich vereinbart wurden. Alternativ steht Ihnen die Unterbringung in einem Dreibettzimmer zur Verfügung, die in den Kosten für die allgemeine Krankenhausleistung enthalten ist.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen unsere erfahrenen Mitarbeiter vom Patientenmanagement jederzeit gerne zur Seite.

For our international patients

Thank you for considering a medical treatment at the Helios Privatkliniken. For your convenience we recommend our international website and the services of our Helios International Office here.

Wer kann unser Angebot in Anspruch nehmen?

Wenn Sie voll privatversichert sind...

...und sich bei uns behandeln lassen möchten, übernimmt unser Patientenmanagement auf Ihren Wunsch bereits im Vorfeld für Sie die Abstimmung mit Ihrem Versicherungsträger. In den meisten Fällen rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab, wenn Sie es wünschen und dies vonseiten der Versicherung möglich ist. Sollten Sie die Behandlungskosten selbst mit uns begleichen, beraten wir Sie bei allen Fragen der Kostenerstattung.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsstatus haben oder uns unverbindlich um die Abstimmung Ihrer Kostenübernahme bitten möchten, stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Patientenmanagements jederzeit gern zur Verfügung.

Wenn Sie selbst als gesetzlich Versicherter unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten...

...können Sie natürlich die Kosten für die stationäre Behandlung (Allgemeine Krankenhausleistungen) in unseren Privatkliniken als Selbstzahler tragen.

Wir raten Ihnen allerdings davon ab, denn:

Gesetzlich Krankenversicherte – auch solche, die eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben – können bislang leider nur in Ausnahmefällen in unseren Privatkliniken behandelt werden. Grund hierfür ist, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen für eine Behandlung in einer Helios Privatklinik in der Regel keine Übernahme der Kosten gewähren.

Unser Alternativangebot:

Speziell für gesetzlich versicherte Patienten mit einer privaten Krankenzusatzversicherung oder für interessierte Selbstzahler bieten wir in über 70 Helios Akutkliniken eine komfortable Unterbringung in unseren Wahlleistungsbereichen. Erfahren Sie mehr

Sind noch Fragen offen?

Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Wunschklinik.

Für mehr Komfort & Service

In über 70 Helios Kliniken bieten wir Wahlleistungsbereiche oder einzelne Komfortzimmer für unsere Patienten.