Berufstätige Frauen werden zu Beginn ihrer Schwangerschaft oftmals vor eine schwerwiegende Entscheidung gestellt: Geben Sie ihre Schwangerschaft frühzeitig bekannt oder versuchen sie, diese so lang wie möglich vor Kollegen und Vorgesetzten zu verheimlichen? Schließlich gelten Schwangerschaften in vielen Berufsfeldern noch immer als echte Karrierebremsen.
Die Tatsache, dass ihre Schwangerschaft sie als operativ tätige Chirurgin ausbremsen sollte, wollte Dr. Maya Niethard, leitende Oberärztin in der Klinik für Tumororthopädie im Helios Klinikum Berlin-Buch, jedoch schlichtweg nicht akzeptieren. Als ihr nach der durch sie erfolgten frühzeitigen Bekanntgabe ihrer eigenen Schwangerschaft im Jahr 2013 ein Beschäftigungsverbot nahegelegt wurde, begann sie, sich zu informieren: „Ich habe mich dann, so wie wir Mediziner es gelernt haben, wissenschaftlich mit dem Thema auseinandergesetzt und die aktuelle Literatur und Bestimmungen zusammengetragen.
Die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ist schon immer im Mutterschutzgesetz verankert, oft wird der Arbeitsplatz OP jedoch pauschal ausgeschlossen. Allerdings unterscheidet sich der Arbeitsplatz einer Augenärztin doch erheblich von dem einer Unfallchirurgin.“