Brustkrebs Reha
Wann und warum sollte ich zur Reha?
Beim Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung wird zwischen einer stationären onkologischer Reha und einer Anschlussrehabilitation (AHB, früher: Anschlussheilbehandlung) nach beendeter Krankenhausbehandlung unterschieden.
Erfolgt die Finanzierung über die Rentenversicherung Bund, muss die AHB innerhalb von 35 Tagen nach beendeter Krankenhausbehandlung angetreten werden. Der Antrag muss spätestens 14 Tage nach Behandlungsende bei der Rentenversicherung eingegangen sein.
Das Ende der Krankenhausbehandlung richtet sich nach dem individuellen Therapieschema und kann bei einer Operation der letzte Tag im Akutkrankenhaus sein, bei einer ambulanten Chemotherapie aber auch der Tag der letzten Infusion.
Im Gegensatz zur Anschlussrehabilitation kann eine stationäre-onkologische Rehabilitation bis zu einem Jahr nach Abschluss der Akut-Behandlung begonnen werden. Beide Reha-Maßnahmen dauern drei Wochen und können in der Regel nur stationär in einer Reha-Klinik erfolgen, nur in Ausnahmefällen auch teilstationär (ambulant). Es gibt einige Kliniken, in denen neben dem Partner auch Kinder als Begleitpersonen aufgenommen werden können (z.B. VAMED Rehaklinik Lehmrade).
Was passiert bei der Reha?
Durch die Therapien in einer Reha-Klinik sollen Brustkrebspatientinnen für die Rückkehr in ihren Alltag gestärkt werden. Erkrankung und Behandlung haben ihnen viel abverlangt, nun geht es darum wieder Kraft zu tanken und Tipps sowie Hilfestellungen für das Leben nach und mit dem Brustkrebs zu erhalten.