Aktuelle Besucherregelung ab 1. März
Die Corona-Infektionslage hat sich in Deutschland beruhigt. Um jedoch vulnerablen Personengruppen weiterhin zu schützen, haben sich die Gesundheitsminister:innen von Bund und Ländern darauf geeinigt, dass das Tragen von Masken in Krankenhäusern oder beim Arztbesuch weiterhin verpflichtend ist.
Wir bitten Sie, folgende Besucherregelungen ab 1. März einzuhalten:
Das Tragen einer FFP2-Maske bleibt verpflichtend für:
- Besucher:innen von Krankenhäusern
- Patient:innen und Besucher:innen von Ambulanzen, MVZs, Arztpraxen
Die Testpflicht entfällt.