Aktuelle Besucherregelung ab 1. März

Die Corona-Infektionslage hat sich in Deutschland beruhigt. Um jedoch vulnerablen Personengruppen weiterhin zu schützen, haben sich die Gesundheitsminister:innen von Bund und Ländern darauf geeinigt, dass das Tragen von Masken in Krankenhäusern oder beim Arztbesuch weiterhin verpflichtend ist.

Wir bitten Sie, folgende Besucherregelungen ab 1. März einzuhalten:

Das Tragen einer FFP2-Maske bleibt verpflichtend für:

  • Besucher:innen von Krankenhäusern
  • Patient:innen und Besucher:innen von Ambulanzen, MVZs, Arztpraxen

Die Testpflicht entfällt.