Regelungen für Besucher:innen und Patient:innen
Besuchzeiten: Wir bitten um die Einhaltung der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
Ab 1. Oktober ergeben sich durch das Infektionsschutzgesetz Änderungen für Krankenhäuser im Umgang mit dem Corona-Virus. Der Gesetzgeber schreibt das Tragen von FFP2-Masken im gesamten Krankenhaus für Besucher:innen und Patient:innen vor. Bitte achten Sie daher darauf, sich und andere mit einer FFP2-Maske zu schützen.
Besucher:innen
- Alle Besucher:innen der Klinik brauchen mindesten einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, um die Klinik betreten zu dürfen.