Die Medikamentenherstellung ist eine der zentralen Aufgaben der Krankenhausapotheke. Sie erfolgt nach den anerkannten Grundregeln der Weltgesundheitsorganisation WHO für die Herstellung und Qualitätssicherung von Arzneimitteln.
Rezeptur
Unter dem Begriff Rezeptur versteht man patientenindividuelle Einzelanfertigungen von Arzneimitteln auf Anordnung der/des behandelnden Ärztin/Arztes. Es fallen neben vielen Präparaten für die Dermatologie auch individuell auf den Bedarf von Früh- und Neugeborenen abgestimmte Medikamente an, die als Handelspräparate nicht verfügbar sind. Zu diesen Rezepturen gehören z.B. Salben, Gele und Lotionen, Zäpfchen, Kapseln sowie sterile Zubereitungen, wie z.B. Augentropfen. Wichtig ist auch die Herstellung patientenindividuell befüllter Schmerzpumpen, wie sie im Bereich der Palliativmedizin Anwendung finden oder die Herstellung von Medikamentennotfallsets für die Anästhesie.