Verbindliche Anmeldung am Haupteingang
Alle Personen, die zurzeit Zutritt zu unserer Klinik wünschen, müssen sich verbindlich – auch bei bestehendem Termin – am zentralen Empfang am Haupteingang von Gebäude A anmelden. Hier klären wir im ersten Schritt, ob aktuell Symptome bestehen, die auf eine Infektion mit Sars-Cov-2 hindeuten können, und ob in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer bestätigt positiv getesteten Person oder einem Verdachtsfall in häuslicher Quarantäne bestand.
Maskenpflicht
In unserer Klinik gilt außerdem eine Maskenpflicht. Alle Personen, die das Gebäude betreten müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske, FFP2-Maske) für die gesamte Dauer des Aufenthalts tragen. Das Tragen einer Maske soll vor allem unser Gegenüber vor Tröpfchen oder Aerosolen schützen. Nicht ausreichend sind deshalb Visiere, z. B. aus Plexiglas, da Aerosole zu den Seiten und nach unten entweichen können. Auch FFP2-Masken mit Ausatemventil sind nicht geeignet und müssen mit einem zusätzlichen Mund-Nasen-Schutz bedeckt werden, da zwar die eingeatmete Luft, nicht aber die ausgeatmete Luft gefiltert wird.
Stoffmasken oder vergleichbare Bedeckungen sind in unserer Klinik ab sofort nicht mehr zulässig. Falls Sie nicht über eine medizinische Maske verfügen, stellen wir Ihnen gerne einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an unseren Empfang.