Ihr Wahlarzt: Abrechnung

Behandlung beim Arzt Ihrer Wahl: Das müssen Sie bezüglich der Kosten beachten:

Die Chefarzt-Behandlung wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ebenfalls separat berechnet werden alle begleitenden Arztleistungen, etwa im Bereich Anästhesie oder Labormedizin.

Die Gebührenordnung für Ärzte liegt bei unserer Wahlleistungsmanagerin Daniela Ciesielski für Sie zur Einsicht bereit.