Alle Personen, die das Klinikgebäude betreten, haben ab dem Zeitpunkt des Zutritts während der gesamten Dauer des Aufenthalts einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt für Patienten, eventuell erforderliche Begleitpersonen, eigene Mitarbeiter und Mitarbeiter externer Firmen gleichermaßen. Personen, die die Klinik ohne Mund-Nasen-Schutz betreten, müssen sich umgehend am Empfang am Haupteingang von Gebäude A melden und erhalten dort eine entsprechende Maske ausgehändigt, die sofort anzulegen ist.