Suchen
Menü
Schließen

Unsere Hausordnung

Die nachfolgenden Regelungen dienen dem Wohl unserer Patienten. Sie haben sich aufgrund der langjährigen Erfahrungen in der DKD Helios Klinik Wiesbaden (DKD) als notwendig erwiesen und sind daher verbindlich.

  1. Besuchszeiten sind täglich von 14:00 – 17:00 Uhr möglich. Ab 22:00 Uhr sollten sich die Patienten nur noch in ihrem Krankenzimmer aufhalten. Die Patienten dürfen Besucher nur zu den festgelegten Besuchszeiten empfangen. In Ausnahmefällen kann das Krankenhauspersonal Besuche zu anderen Zeiten gestatten oder Beschränkungen der Besuchszeit anordnen. Bei Belegung eines Zimmers mit 2 Patienten bitten wir darum, die Besucherzahl mit Rücksicht auf den Zimmernachbarn in Grenzen zu halten.
     
  2. Die Benutzung der krankenhauseigenen Fernsehgeräte soll mit der gebotenen Rücksichtnahme auf die Mitpatienten erfolgen. Von 22:00 – 06:00 Uhr dürfen die Fernsehgeräte nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mitpatienten im Zimmer benutzt werden.
     
  3. Private Rundfunk-, Tonband- o. ä. Geräte dürfen nur mit Einwilligung des Mitpatienten und höchstens in Zimmerlautstärke außerhalb der oben angegebenen Ruhezeit betrieben werden.
     
  4. Zu den ärztlichen Visiten, für die Ausführung von Verordnungen und zu den Mahlzeiten müssen sich die Patienten in ihre Krankenzimmer bzw. in die dafür vorgesehenen Untersuchungs- und Behandlungsräume begeben.
     
  5. Wenn sich Patienten außerhalb des Krankenzimmers aufhalten wollen, ist es erforderlich, dass sie Überbekleidung (z.B. einen Jogginganzug oder Bademantel) tragen.
     
  6. Das Betreten der Stationsküche ist Patienten und Besuchern nicht gestattet. Gleiches gilt für die Räume des Krankenhauspersonals und die technischen Betriebs- und Wirtschaftsbereiche.
     
  7. Patienten, die die DKD verlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis des behandelnden Arztes.
     
  8. Die Einrichtungen der DKD sind pfleglich zu behandeln, die technischen Anlagen, wie Aufzüge und andere Transporteinrichtungen, Sprech- und Rufanlagen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend genutzt werden. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von DKD-Eigentum wird Schadenersatz verlangt.
     
  9. Telefone am Bett werden den Patienten gegen gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt. Dienstanschlüsse dürfen für Privatgespräche grundsätzlich nicht genutzt werden. Das Pflegepersonal kann in dringenden Fällen Ausnahmen gestatten. Mobiltelefone sind erlaubt, außer in den Bereichen der Intensivstation und der Abteilung Röntgen.
     
  10. Geld- und Wertsachen sollten in dem hierfür vorgesehenen Tresor im Kleiderschrank eingeschlossen werden. Die zum Bedienen der Tresore notwendige Telefonkarte erhalten Sie am Empfang. Für den Verlust mitgebrachter Wertsachen übernimmt die DKD keine Haftung

     
  11. Verbote in der DKD:
    - Rauchen und Umgang mit offenem Licht und Feuer
    - Alkoholgenuss (Ausnahmen bedürfen einer ärztlicher Genehmigung)
    - Abfallentsorgung in Toilettenbecken und Ausgüsse
    - Mitbringen von Tieren

    Ferner ist es nicht gestattet, sich in Schuhen oder Straßenkleidern auf Krankenbetten zu legen oder diese als Sitzgelegenheit zu benutzen.
     
  12. Die DKD Helios Klinik ist eine rauchfreie Klinik. Das Rauchen ist nur in den hierfür vorgesehenen Rauchpavillons gestattet. Diese befinden sich vor dem Haupteingang von Gebäude A, auf dem Treppenaufgang zur von-Leyden-Straße zwischen Haus A und B, sowie vor Gebäude D im 3. Stock (Ein-/Ausgang Schlafmedizinisches Zentrum). Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Klinik sowie auf der Terrasse der Cafeteria ist aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet.
     
  13. Bei wiederholten und groben Verstößen gegen die Hausordnung können Patienten und Besucher - auch auf Dauer - aus der DKD ausgeschlossen werden. Die Klinikleitung übt das Hausrecht aus, sie kann dies auch delegieren.

     
  14. Wünsche oder Beschwerden können schriftlich, auch ohne Namensnennung, an die Klinikleitung gerichtet werden. Selbstverständlich kann dies auch direkt mündlich beim Stationsarzt, der Stationsleitung oder dem Pflegedirektor vorgebracht werden.
     
  15. Patienten und Besucher sind verpflichtet, die Anordnungen des Krankenhauspersonals zur beachten.