Der Qualitätsbericht eines Krankenhauses liefert einen Überblick über seine Strukturen und Leistungen. Er enthält beispielsweise Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung sowie zur Anzahl der Komplikationen und zur Barrierefreiheit. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte zur Verfügung stellen und wie sie gegliedert werden müssen.
Besuchsverbot ab 1. September
Aufgrund der gestiegenen COVID-19-Infektionszahlen in Wiesbaden hat die Landeshauptstadt Wiesbaden per Allgemeinverfügung ab dem 1. September 2020 ein neues Besuchsverbot für die Wiesbadener Krankenhäuser verhängt.
(0611) 572-0
Gesetzlicher Qualitätsbericht
Hier finden Sie den Qualitätsbericht der Helios Aukamm-Klinik zum Download. Bitte beachten Sie, dass der gemeinsame Bundesausschuss die Berichte rückwirkend veröffentlich. Deshalb finden Sie hier stets die Daten für das abgeschlossene Vorjahr.