Der Qualitätsbericht eines Krankenhauses liefert einen Überblick über seine Strukturen und Leistungen. Er enthält beispielsweise Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung sowie zur Anzahl der Komplikationen und zur Barrierefreiheit. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte zur Verfügung stellen und wie sie gegliedert werden müssen.
Gesetzlicher Qualitätsbericht
Hier finden Sie den Qualitätsbericht der Helios Aukamm-Klinik zum Download. Bitte beachten Sie, dass der gemeinsame Bundesausschuss die Berichte rückwirkend veröffentlich. Deshalb finden Sie hier stets die Daten für das abgeschlossene Vorjahr.