Gesetzlich versicherte Patienten
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach Ihren Einweisungsschein vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.
Die Zuzahlung wird für maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
So entrichten Sie Ihre Zuzahlung
Am Tag der Entlassung können Sie Ihre Zuzahlung entweder bar oder per EC-Karte am Empfang bezahlen. Im Ausnahmefall können wir Ihnen auch eine Rechnung über den zu leistenden Betrag zuschicken.
Einige Krankenkassen rechnen die Zuzahlung unmittelbar mit Ihnen ab. In diesem Fall informiert Sie unsere Patientenaufnahme entsprechend.