Die Chefarzt-Behandlung wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ebenfalls separat berechnet werden alle begleitenden Arztleistungen, etwa im Bereich Anästhesie oder Labormedizin.
Die Gebührenordnung für Ärzte liegt bei uns für Sie zur Einsicht bereit.
Besuchsverbot ab 1. September
Aufgrund der gestiegenen COVID-19-Infektionszahlen in Wiesbaden hat die Landeshauptstadt Wiesbaden per Allgemeinverfügung ab dem 1. September 2020 ein neues Besuchsverbot für die Wiesbadener Krankenhäuser verhängt.
(0611) 572-0