Verbindliche Anmeldung am Haupteingang
Alle Personen, die zurzeit Zutritt zu unserer Klinik wünschen, müssen sich verbindlich – auch bei bestehendem Termin – am Empfang anmelden. Hier klären wir im ersten Schritt, ob aktuell Symptome bestehen, die auf eine Infektion mit Sars-Cov-2 hindeuten können, und ob in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer bestätigt positiv getesteten Person oder einem Verdachtsfall in häuslicher Quarantäne bestand.
In unserer Klinik gilt außerdem eine Maskenpflicht. Alle Personen, die das Gebäude betreten müssen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske, FFP2-Maske) für die gesamte Dauer des Aufenthalts tragen. Auch FFP2-Masken mit Ausatemventil sind nicht geeignet und müssen mit einem zusätzlichen Mund-Nasen-Schutz bedeckt werden, da zwar die eingeatmete Luft, nicht aber die ausgeatmete Luft gefiltert wird. Wenn Sie keine medizinische Maske haben, stellen wir Ihnen gerne kostenlos eine entsprechende Maske zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an den Empfang.