Gesetzlich versicherte Patienten
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach Ihren Einweisungsschein vor - und wir regeln alles Weitere für Sie.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag an - vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.
Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro - unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
So entrichten Sie Ihre Zuzahlungen
Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag in unserer Aufnahme im Foyer - in bar oder per EC-Karte. Im Klinikum Freital ist die Zahlung täglich rund um die Uhr möglich, in Dippoldiswalde täglich von 7:00 bis 18:30 Uhr. Falls Sie außerhalb dieser Zeiten entlassen werden, können Sie die Zuzahlung an der Information in bar bezahlen oder bequem von zuhause überweisen.
Bitte geben bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre Aufnahmenummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Aufnahmenummer finden Sie auf der Mitteilung "Eigenbeteiligung" in Ihren Behandlungsunterlage (8-stellige Nummer).