72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1, davon
• 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere
• 30 Monate Weiterbildung in Gastroenterologie, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jahre.