Weiterbildungszeit
36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin bei einem Befugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1.
36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin bei einem Befugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1.