Um den Harnblasen-Tumor zu bestimmen und auch zu klassifizieren wird er im ersten Behandlungsschritt abgetragen. Je nachdem was der feingewebliche Untersuchungdsbefund ergibt, kann diese Abtragung bereits ausreichen.
In anderen Fällen ist eine zweite Abtragung im zeitlichen Abstand erforderlich, um eine komplette Tumorentfernung zu garantieren. Gelegentlich wird vor der Operation ein Farbstoff in die Harnblase eingebracht, um den Tumor besser nachweisen zu können (photodynamische Diagnostik, PDD).
In allen Fällen ist nach der Operation eine engmaschige Nachsorge mittels regelmäßiger Blasenspiegelungen durch den niedergelassenen Urologen dringend erforderlich. Dadurch kann das häufige Neuauftreten von Blasentumoren frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Zeigt die Untersuchung der ersten Gewebsentnahme ein Einwachsen des Tumors in tiefere Wandschichten der Harnblase, so ist eine komplette Tumorentfernung durch die Harnröhre nicht möglich. In diesen Fällen muss die Harnblase mit anliegenden Organanteilen (Gebärmutter, Scheidenvorderwand, Prostata, Samenblasen) komplett entfernt werden.
Es gibt viele Möglichkeiten, um die Ableitung des Harns zu regulieren. Wir finden die für Sie passende Variante. Im Einzelnen kommen folgende Verfahren in Betracht:
- Konstruktion eines Reservoirs aus Darmanteil mit Anschluss an die Harnröhre (Ileumneoblase, „künstliche Blase")
- Konstruktion eines katheterisierbaren Reservoirs aus Darmanteilen mit Anschluss an die Nabelgrube (Mainz-Pouch I)
- Schaffung eines künstlichen Harnausganges über ein Darmsegment an die Bauchdecke (Conduit, nasses Stoma)
- Einpflanzung der Harnleiter in ein erweitertes Dickdarmsegment (Mainz-Pouch II)
In Abhängigkeit der Tumorausdehnung kommt zur Sicherung des Therapieerfolges in einigen Fällen eine ergänzende (adjuvante) Chemotherapie in Betracht, ebenso kann bei Fortschreiten der Tumorerkrankung eine medikamentöse Behandlung unter palliativer Zielsetzung angezeigt sein.