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Entlassmanagement

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ab dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen, wie es in den Helios-Kliniken schon lange üblich ist. Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern für Fragen zur Verfügung.

Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kollegen in der Patientenaufnahme Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst/Patientenservicecenter Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.

Kontakt für weiterbehandelnde Leistungserbringer

Als Hausarzt, Rehaklinik, Pflegedienst oder Apotheke behandeln Sie einen unserer Patienten nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt unserer Patient:innen stehen Ihnen unsere Kolleg:innen aus verschiedenen Bereichen zur Verfügung.

Unsere Erreichbarkeiten

Chefarztsekretariat Gynäkologie:

(07651) 29-450

montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr , freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr


Chefarztsekretariat Chirurgie:

(07651) 29-470

montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:45 Uhr, freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr
 

Chefarztsekretariat Innere:

(07651) 29-460

montags bis donnerstags von 07:30 bis 16:00 Uhr, freitags von 07:30 bis 14:30 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten der Chefarztsekretariate oder bei einem anderen Anliegen kontaktieren Sie bitte die Rezeption: (07651) 29-0

Für unsere Patient:innen zum Download

Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zu Hause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!

application/pdf | 82 KB