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Entlassmanagement

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ab dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen, wie es in den Helios-Kliniken schon lange üblich ist. Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern für Fragen zur Verfügung.

Was bedeutet Entlassmanagement?

Nach § 39 des SGB V hat jeder Patient das Recht auf ein koordiniertes Entlassmanagement. Das bedeutet, dass wir Sie als Krankenhaus über Ihren Krankenhausaufenthalt hinaus unterstützen und Ihre Versorgung auch nach Ihrer stationären Zeit absichern.

Damit Sie möglichst schnell gesund werden, ist es wichtig, dass Sie zu Hause die nötige Unterstützung haben. Ist das das nicht der Fall, sichern wir Ihre Versorgung über einen ambulanten Pflegedienst  oder in einer Reha-Einrichtung.

Was beinhaltet Entlassmanagement?

  • Wir stellen einen Entlassplan (Arztbrief, Medikamentenplan) für Sie auf. Darin ist für Sie nach Bedarf geregelt, was nach Ihrer Entlassung wichtig ist.
  • Wenn nötig beantragen wir für Sie zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst oder organisieren einen Reha-Platz.
  • Unsere Ärzte stellen Ihnen Verordnungen für notwendige Hilfsmittel nach dem Krankenhausaufenthalt aus.
  • Unsere Ärzte stellen einen Medikamentenplan auf, so dass die Versorgung bis zur nächstmöglichen Weiterbehandlung sichergestellt wird. Bitte beachten Sie, dass die üblichen Zuzahlungen hierbei weiterhin gelten.
  • Bei der Entlassung erhalten Sie einen Arztbrief, der Ihren Krankenhausaufenthalt zusammenfasst und Empfehlungen für die Folgebehandlung enthält.
  • Unsere Ärzte können Ihnen in Ausnahmefällen auch eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit für Ihren Arbeitgeber ausstellen.
  • Ihre behandelnden Ärzte werden nach Ihrem Krankenhausaufenthalt über alle Schritte informiert.

Wie funktioniert das Entlassmanagement?

1.            Am Aufnahmetag

Schon während Ihres Aufnahmegesprächs werden unsere Mitarbeiter Sie danach fragen, ob Sie das Entlassmanagement wünschen. Im ärztlichen Gespräch wird man Sie fragen, wie Sie leben und ob Sie jemanden haben, der Sie nach dem Krankenhausaufenthalt unterstützt. Anhand Ihrer Erzählungen und Ihrem Krankheitsbild wird dann das Entlassmanagement mit Ihnen besprochen.

Sollten Sie beide zu dem Schluss kommen, dass ein Entlassmanagement nötig ist, müssen Sie schriftlich zustimmen, dass wir Ihre persönlichen Angaben an Dritte weitergeben dürfen. Denn für ein umfassendes Entlassmanagement müssen wir mit Pflegediensten, Reha-Einrichtungen und niedergelassenen Ärzten über Sie und Ihren Gesundheitszustand sprechen dürfen.

Die Einverständniserklärung ist Bestandteil unseres Behandlungsvertrags, den Sie bei Ihrer Aufnahme unterzeichnen.

2.            Während des Aufenthalts

Während Sie von unseren Ärzten behandelt und von der Pflege versorgt werden, kümmern wir uns um den Rest und organisieren alles, was für Ihre Entlassung notwendig ist. Dabei halten wir uns an den Entlassplan und stimmen uns natürlich mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen ab.

3.            Am Entlasstag

Am Tag Ihrer Entlassung enthalten Sie Ihren Arztbrief inklusive Medikamentenplan und gegebenenfalls Verordnungen, Bescheinigungen und Rezepte. Sie verlassen uns und gehen gut versorgt nach Hause oder in eine Folgeeinrichtung.

Entlassung, Sozialdienst und Rehabilitation

Wenn Ihr Krankenhausaufenthalt in den Helios Kliniken Schwerin zu Ende ist: Nachklinische Versorgung, Reha, Häusliche Pflege oder Pflegeheim - wie geht es nach Ihrer Entlassung weiter? Das Team vom Sozialdienst beantwortet Ihre Fragen und unterstützt Sie.

Beratung, Information und Vermittlung: Das Patientenservicecenter

Versicherte haben Anspruch auf ein Versorgungsmanagement. Der Versicherte kann - als Teil der Krankenhausbehandlung - während seiner Zeit im Krankenhaus beim Übergang in die Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt unterstützt werden. Um die verschiedenen Versorgungsangebote nach der Entlassung des Patienten zu bündeln und ihm als Service "aus einer Hand" anzubieten, haben die Helios Kliniken Schwerin ein Patientenservicecenter eingerichtet. Es unterstützt den Patient vom frühestmöglichen Zeitpunkt an: Schon ab dem Aufnahmetag.

Das Team des Patientenservicecenters wird tätig:
 

  • wenn aus medizinischer, pflegerischer und/oder sozialer Sicht während des Krankenhausaufenthalts Pflege- und Unterstützungsbedarf konkret wird, oder
  • wenn der Patient, ein Angehöriger oder andere Personen Pflege-und Unterstützungsbedarf äußern.

Das Team des Patientenservicecenters bietet Ihnen Beratung und Unterstützung an, um den Alltag nach dem Krankenhausaufenthalt bewältigen und Versorgungsmaßnahmen organisieren zu können. Nach telefonischer Terminvereinbarung nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Gespräch. Ihren Ansprechpartner und Telefonnummer erfragen Sie bitte auf der Station oder

Kontakt

Telefon (0385) 520-0


Zusätzliche Sprechstunde

Jeden Mittwoch von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr steht ein Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung. Sie finden uns im Haus B, Ebene 1, Raum 01.06.


Häusliche Pflege

  • Ist eine Versorgung im häuslichen Umfeld möglich?
  • Welche ambulanten Pflegedienste gibt es, um die Versorgung im Bereich der Grund- und Behandlungspflege sowie der Intensivpflege und der Palliativen Versorgung sicherzustellen?
  • Welche Therapeuten der unterschiedlichsten Fachbereiche gibt es für die nachklinische Versorgung, wie zum Beispiel: Moderne Wundversorgung, Stoma- und Inkontinenzversorgung, Ernährung, Heimbeatmung, Tracheostoma und Schmerztherapie?
  • Wie werde ich mit verordneten Pflegemitteln und technischen Hilfsmitteln versorgt, wie zum Beispiel: Pflegebett, Rollstuhl?

Stationäre und teilstationäre Versorgung

  • Was muss ich wissen zur Versorgung in einer Tagespflege und Kurzzeitpflege und zur stationären Versorgung in einem Pflegeheim oder Hospiz?
  • Was muss ich wissen zu Maßnahmen der Rehabilitation in Spezialkliniken oder Anschlussheilbehandlungen (AHB)?

Im Patientenservicecenter erhalten Sie auch Informationen zu:

  • Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, Einrichtungen und Organisationen, ambulanten Hospizdiensten, Essen auf Rädern und den Hausnotruf.
  • Anträgen für Leistungen bei den Sozialversicherungsträgern, wie zum Beispiel: Pflegekassen und zu wirtschaftlichen Hilfen, wie zum Beispiel: Schwerbehindertenanträge.

Wichtig

Wir unterstützen das Projekt "PfiFf - Pflege in Familien fördern" mit Pflegekursen und Pflegetrainings für pflegende Angehörige und Interessierte.