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Zuzahlung & Kosten

Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fällt im Normalfall ein Eigenanteil an, den Sie direkt vor Ort bezahlen. Hier finden Sie einen Überblick.  

Gesetzlich versicherte Patienten

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt für Sie als Patient:in

aber zusätzlich ein Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.


Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

 

Bitte bezahlen Sie die angefallenen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag an unserer Kassenstelle vor Ort – in bar oder per EC-Karte. Falls Sie außerhalb unserer Kassenöffnungszeiten entlassen werden, können Sie die Zuzahlung auch an die unten genannte Bankverbindung überweisen.


Bitte geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre Fallnummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Fallnummer finden Sie auf der Kopie Ihres Behandlungsvertrags.

 

KONTAKT & KASSE

Kasse:

Sie finden unsere Kasse an der Information im Foyer (Erdgeschoss).

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 06:00 - 22:00 Uhr

 

Bankverbindung:

Commerzbank

IBAN: DE69 1004 0000 0192 2194 00

BIC: COBADEFFXXX

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Sie sind zur stationären Entbindung nicht länger als sechs Tage bei uns.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.

Privatversicherte und Empfänger von Wahlleistungen

Sie sind privat versichert? Dann werden die Krankenhausleistungen direkt mit Ihnen oder Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen.

Unterkunftswahlleistungen -Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.  Ärztliche Wahlleistungen rechnen wir grundsätzlich direkt mir Ihnen ab.

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