Weiterbildung Praxisanleitung – 300 Stunden
Ziele der Weiterbildung
Für eine erfolgreiche Ausbildung sind die Vernetzung der theoretischen und praktischen Ausbildung und die enge Zusammenarbeit zwischen Praxisausbildern und Lehrenden in der theoretischen Ausbildung wichtige Faktoren. Als Praxisanleiter:innen obliegt Ihnen die Aufgabe, Auszubildende schrittweise an die eigenverantwortliche Wahrnehmung ihrer beruflichen Aufgaben heranzuführen.
Dabei gestalten Sie die fachpraktische Ausbildung mit, leiten Auszubildende an, begleiten sie bei Prüfungen und agieren als fachkompetenter Ansprechpartner.
Zugangsvoraussetzungen
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung zur/m:
- Krankenschwester- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegerin und Krankenpfleger
- Pflegefachfrau- und Fachmann
- Kinderkrankenschwester und Kinderkrankenpfleger
- Altenpflegerin und Altenpfleger
- Operationstechnische Assistentin und Assistent
- Anästhesietechnische Assistentin und Assistent
und zusätzlich mindesten ein Jahr Berufserfahrung im akuten, stationären oder ambulanten Pflegebereich gesammelt.
Nachqualifizierung Praxisanleitung - 100 Stunden
Weiterbildung Nachqualifizierung Praxisanleitung – 100 Stunden
Nachqualifizierung als Praxisanleitung gemäß §4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - PflAPrV) im Umfang von 100 Stunden in den entsprechenden Modulen.