Wir begleiten, fördern und unterrichten Schülerinnen und Schüler aller Schularten und Jahrgangsstufen während ihres Aufenthaltes in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Da die Schulpflicht nur für die örtlich zuständige Schule gilt, müssen die Sorgeberechtigten für den Schulbesuch bei uns ihr Einverständnis geben. Das Schulverhältnis an der Heimatschule bleibt bestehen.
Unter Berücksichtigung der persönlichen Belastung und des individuellen Förderbedarfs bezieht der Unterricht die Vorgaben der Heimatschule mit ein. Dabei sehen wir uns häufig in einem Spannungsfeld zwischen nicht zu erfüllenden Erwartungen und den augenblicklich bestehenden krankheitsbedingten Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen. Die Ressourcen der Schüler dienen als Ausgangslage zur individuellen Stundenplangestaltung
Die Behandlungsziele und die individuellen Therapietermine müssen im gesamten schulischen Alltag berücksichtigt werden. Der enge und intensive Austausch ist Grundvoraussetzung für eine multiprofessionelle Zusammenarbeit von Lehrkräften, Therapeuten und Betreuern.
Die Lerngruppen werden entsprechend der Stationszugehörigkeit unabhängig von Schulart oder Klassenstufe gebildet und von ein oder zwei Bezugslehrkräften, häufig in Bezugslehrertandems betreut. Es entstehen sehr heterogene Lerngruppen. Dies erfordert eine ständige und direkte Kommunikation zwischen Lehrkräften und Mitarbeitern der Stationen. Behandlungs- und Erziehungsziele können so gemeinsam und konsequent verfolgt werden.
Zusätzlich gibt es eine spezielle stationsübergreifende Fördergruppe, in der Kinder und Jugendliche mit ausgeprägtem Förderbedarf beschult werden.