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Hinweis: Die Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe ist seit dem 8. Dezember vorerst eingestellt.

Die Behandlung aktueller Patient:innen und werdender Mütter wird seit dem 8. Dezember über das Klinikum St. Georg gewährleistet. Werdende Eltern können sich bei Fragen direkt an den Kreißsaal wenden: TEL. 0341/9093399. Kreißsaalführungen finden ab sofort in der Helios Klinik Schkeuditz nicht mehr statt.

Nahaufnahme von einer Hand, die eine Krankenkassenkarte übergeben möchte

Zuzahlung & Kosten

Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fälltin der Regel eine Eigenbeteiligung an, die Sie direkt vor Ort bezahlen. Hier finden Sie einen Überblick über alle Kosten und Zuzahlungen.

Gesetzlich versicherte Patient:innen

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach die Erklärung der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.   

 

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.  

 

Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

So entrichten Sie Ihre Zuzahlungen

Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag an unserer Rezeption im Foyer des Haupteinganges im Erdgeschoss vor Ort – in bar oder per EC-Karte.

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:

 

  • Sie sind jünger als 18 Jahre
  • Sie sind zur stationären Entbindung nicht länger als sechs Tage bei uns
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten

 

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.

Privatversicherte und Wahlleistungsempfänger:in

Als Privatversicherte/r rechnen wir die allgemeine Krankenhausleistung direkt mit Ihnen ab. Bitte lassen Sie uns bei Ihrer Anmeldung die Bestätigung Ihrer Krankenversicherung zukommen, Ihre Kosten zu übernehmen. Zuzahlungen fallen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung nicht an.

 

Nehmen Sie unsere Wahlleistungsangebote in Anspruch, rechnen wir auch diese direkt mit Ihnen vor Ort ab.

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Ein Plus an Service und Komfort

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