Von allen Müttern:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde der Mutter
Bei Verheirateten
- Geburtsurkunde beider Eltern, Eheurkunde (am besten Stammbuch)
Bei Unverheirateten
- Geburtsurkunde beider Eltern
- Ggf. Vaterschaftsanerkennung, ggf. Sorgerechtserklärung
Von geschiedenen Müttern:
- urkundlicher Heiratsnachweis (z.B. Heiratsurkunde, begl. Abschrift/ Ablichtung Familienbuch) mit Scheidungsvermerk
- Bei Heirat und/oder Scheidung im Ausland ausländische Heiratsurkunde und Scheidungsurteil; beides mit Übersetzung
Von verwitweten Müttern:
- urkundlicher Heiratsnachweis (z.B. Heiratsurkunde, begl. Abschrift/ Ablichtung Familienbuch) mit Eintrag des Todes des Ehemannes oder urkundlicher Heiratsnachweis und Sterbeurkunde
Ist die Vaterschaft vorgeburtlich anerkannt:
- Anerkennungsurkunde, ggf. Sorgerechtserklärung
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
Soll die Vaterschaft anerkannt werden:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde des Vaters
- gemeinsame Vorsprache der Eltern
- Die Vaterschaft kann im Standesamt oder im Jugendamt anerkannt werden.
- Unverheiratete Eltern können eine Sorgeerklärung nur im Jugendamt abgeben
Ausländische Bürger
- Ausländische Urkunden müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden, ggf. sind bei der Übersetzung die internationalen Normen zu beachten.
- Sind Sie Aussiedler, benötigen wir alle Registrierungspapiere, ggf. eine Bescheinigung über Ihre Namensänderung.
- Je nach Sachlage kann es notwendig sein, dass wir Sie um eine persönliche Vorsprache bitten. Aussiedler bringen bitte einen Lichtbildausweis mit. Ausländische Mitbürger bringen bitte den Reisepass mit.