Eine Zulassung zum Durchgangs-Arztverfahren der Berufsgenossenschaft zur Behandlung von Arbeitsunfällen besteht. Im Rahmen der BG-Zulassung ist ein Unfallchirurg mit ambulanter D-Arzt-Zulassung in der Notaufnahme tätig.
Die generelle Notfallversorgung unterliegt dem aktuellen Vorgehen nach ALS (Advanced Life Support / erweiterte lebensrettende Maßnahmen) des European Resuscitation Council (ERC).