Aufgrund gesetzlicher Vorschriften haben Sie als Patientin oder Patient für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes (höchstens jedoch 28 Tage pro Jahr) eine Eigenbeteiligung zu entrichten. Wir bitten Sie, diese vor Verlassen des Krankenhauses an der Kasse zu zahlen. Der Betrag wird von uns mit der Rechnung an Ihre Krankenkasse verrechnet. Können Sie eine Quittung über bereits getätigte Eigenbeteiligungen im laufenden Jahr vorweisen, sind Sie von einer erneuten Zahlung dieser Gebühr befreit.
Ab sofort wieder Besuchsverbot
weitere Informationen finden Sie hier.
Kasse
Die Kasse befindet sich neben der Information und ist wie folgt für Sie geöffnet:
Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr
Sie können bei uns in bar oder mit EC-Karte zahlen.