Generalistische Pflegeausbildung
- 2 Jahre gemeinsame generalistisch ausgerichtete Ausbildung, Praxiseinsätze in ambulanter und stationärer Altenpflege und im Klinikum
- im 3. Jahr: Wahl zwischen Fortsetzung der generalistischen Ausbildung oder gesondertem Abschluss in der Altenpflege- oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
- Ausbildung muss kostenfrei sein - angemessene Ausbildungsvergütung, Finanzierung von Lehr- und Lernmitteln, kein Schulgeld
Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung (Hebammenreformgesetz - HebRefG)
- Hebammenausbildung künftig dualer Studiengang mit hohem Praxisanteil
- Praxiseinsätze finden im Krankenhaus und im ambulanten Bereich, z.B. bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem Geburtshaus statt
- Dauer: mindestens 6, höchstens 8 Semester
- Abschluss: Bachelor und eine staatliche Prüfung, dann Berufsbezeichnung "Hebamme/Entbindungshelfer"
- Zugangsvoraussetzung: zwölfjährige allgemeine Schulausbildung bzw. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf