Reform der Pflegeausbildung & Hebammenreformgesetz

Reform der Pflegeausbildung & Hebammenreformgesetz

Durch die Reform der Pflegeberufe wird die Ausbildung zur Pflegefachkraft modernisiert und attraktiver gemacht sowie der Berufsbereich der Pflege insgesamt aufgewertet.

Generalistische Pflegeausbildung

  • 2 Jahre gemeinsame generalistisch ausgerichtete Ausbildung, Praxiseinsätze in ambulanter und stationärer Altenpflege und im Klinikum
  • im 3. Jahr: Wahl zwischen Fortsetzung der generalistischen Ausbildung oder gesondertem Abschluss in der Altenpflege- oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Ausbildung muss kostenfrei sein - angemessene Ausbildungsvergütung, Finanzierung von Lehr- und Lernmitteln, kein Schulgeld

 

Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung (Hebammenreformgesetz - HebRefG)

  • Hebammenausbildung künftig dualer Studiengang mit hohem Praxisanteil
  • Praxiseinsätze finden im Krankenhaus und im ambulanten Bereich, z.B. bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem Geburtshaus statt
  • Dauer: mindestens 6, höchstens 8 Semester
  • Abschluss: Bachelor und eine staatliche Prüfung, dann Berufsbezeichnung "Hebamme/Entbindungshelfer"
  • Zugangsvoraussetzung: zwölfjährige allgemeine Schulausbildung bzw. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf