Gebührenordnung für Heilpraktiker
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Daher erhalten Sie privat eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
Ggf. können Sie über Ihre private Versicherung, Krankenzusatzversicherung oder als beihilfeberechtigte Person individuell vereinbarte Heilpraktikerleistungen geltend machen.
Alle Rechnungen werden nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) bzw. nach Beihilfesätzen erstellt. Hier finden Sie die entsprechende Gebührentabelle zur Einsicht.