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Zuzahlung & Kosten

Gesetzlich Versicherte

Als gesetzlich Versicherter wird für Sie in der Regel ein Großteil der Kosten für allgemeine Leistungen, die Sie in unserem Klinikum erhalten, von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Bitte legen Sie uns den Krankenhauseinweisungsschein oder Überweisungsschein (Ambulante OP) zur Aufnahme vor, wir kümmern uns um den Rest für Sie. 

 

Nach § 39 Abs. 4 SGB V schreibt der Gesetzgeber vor, dass Sie als Versicherter an den Kosten Ihres stationären Aufenthaltes zu beteiligen sind. Deshalb sind wir als Klinik dazu verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,- Euro pro angefangenen Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu erheben und an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten.

 

Von der Zuzahlung befreit...

 

... sind Patienten,

 

  • die jünger als 18 Jahre sind,
  • die durch die Krankenkasse von der Zuzahlung befreit wurden oder
  • in diesem Kalenderjahr bereits die maximale Zuzahlung von 280,- Euro geleistet haben.

 

So entrichten Sie Ihre Zuzahlung

 

Sie haben die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung am Entlassungstag an der Rezeption bzw. in der Patientenaufnahme zu entrichten. Anderenfalls erhalten Sie eine entsprechende Zuzahlungsrechnung per Post.

 

Ausnahme

 

Für Versicherte der AOK PLUS und Barmer erfolgt der Zuzahlungseinzug für die stationäre Krankenhausbehandlung aufgrund einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Helios Klinikum Pirna und diesen Krankenkassen durch den jeweiligen Kostenträger selbst. Sie erhalten also nach Ihrer stationären Behandlung von Ihrer Krankenkasse ein entsprechendes Schreiben zur Zuzahlungsaufforderung. Möchten Sie dennoch unbedingt Ihre Zuzahlung als AOK PLUS- und Barmer-Versicherte bei uns ableisten, ist dies selbstverständlich im Rahmen der Entlassung an unserer Rezeption jederzeit möglich.

 

Privatversicherte und Wahlleistungsempfänger

Als Privatversicherter rechnen wir die allgemeine Krankenhausleistung und Wahlleistung Unterkunft direkt mit Ihnen ab. Allerdings können Sie uns zur Direktabrechnung mit Ihrer Krankenversicherung bevollmächtigen. Das entsprechende  Einwilligungsformular  legen wir Ihnen bei entsprechendem Wunsch in der Patientenaufnahme vor. Zuzahlungen fallen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung nur an, wenn dies Ihr Versicherungsvertrag vorsieht. Bitte informieren Sie sich dazu möglichst vor der Krankenhausbehandlung.

Als Empfänger von ärztlichen Wahlleistungen ist ausschließlich eine Direktabrechnung mit Ihnen als Selbstzahler möglich

Fragen und Antworten zu unseren Wahlleistungen.  

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