Neue gesetzliche Regelungen ab dem 01.03.2023
Maskenpflicht für Besucher bleibt

Neue gesetzliche Regelungen ab dem 01.03.2023

Nienburg

Ab dem 01.03.2023 gelten in den Helios Kliniken Mittelweser durch die neuen gesetzlichen Vorgaben neue Regeln. So entfällt die generelle Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Patientinnen und Patienten. Für Besucherinnen und Besucher gilt jedoch weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Dafür entfällt die Testpflicht. Die Besuchszeit von 13-19 Uhr in Nienburg bzw. nach Vereinbarung in Stolzenau bleibt bestehen.

Auf Basis des neuen Infektionsschutzgesetzes ändern sich viele Vorgaben in deutschen Krankenhäusern – so auch in den Helios Kliniken Mittelweser. Die wohl größte Neuerung ist der Wegfall der generellen Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Patientinnen und Patienten. „Wir begrüßen diese Erleichterung. Dennoch wird das Tragen von Atemschutzmasken im Umgang mit vulnerablen Personen oder bei sonstiger infektionshygienischer Notwendigkeit wie in der Vor-Pandemiezeit selbstverständlich fortgeführt“, erläutert Klinikgeschäftsführer Christian Thiemann. 

Für Besucherinnen und Besucher bleibt die Maskenpflicht jedoch noch bestehen: Hier ist eine FFP2-Maske notwendig, auch innerhalb der Patientenzimmer. Dafür entfällt jedoch die Testpflicht. Die Besuchszeiten in Nienburg von 13-19 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung in Stolzenau bleiben weiterhin bestehen. 

Hier gelten auch weiterhin die bekannten Ausnahmen auf den Überwachungsstationen bzw. für bestimmte Personengruppen. 

Überwachungsstationen: Auf der Stroke Unit gibt es das Besuchsfenster von 15:00 bis 19:00 Uhr, auf der Intensivstation/IMC gelten feste Besuchszeiten von 9:30-10:30 Uhr, 15:30-16:30 Uhr sowie 18:00-19:00 Uhr. Bei beiden Stationen muss vor der Station geklingelt werden, es darf nicht so eingetreten werden. 

Ausnahmen für bestimmte Personengruppen: Ausgenommen von den zeitlichen Einschränkungen sind weiterhin Angehörige von palliativ versorgten Patienten, werdende Väter bzw. eine andere Begleitperson bei der Geburt, Eltern von Kindern unter 16 Jahren und gesetzliche Betreuer.
 

Silke Schomburg

Referentin Unternehmenskommunikation
Silke Schomburg

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