Gesetzlich versicherte Patienten

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach Ihren Einweisungsschein vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus an, allerdings maximal 28 Tage pro Jahr. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:
- Sie sind jünger als 18 Jahre.
- Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
- Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.
Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, legen Sie uns bitte alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.
Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag in unserer Aufnahme im Erdgeschoss – bequem in bar oder per EC-Karte. Die Zentrale Patientenaufnahme in Nienburg ist montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Die Rezeption in Stolzenau ist montags bis freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet.
Falls Sie außerhalb dieser Zeiten entlassen werden, können Sie die Zuzahlung auch per Überweisung begleichen. Bitte geben bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre Aufnahmenummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Aufnahmenummer finden Sie auf der Mitteilung „Eigenbeteiligung“ in Ihren Behandlungsunterlagen (8-stellige Nummer).