Zuzahlung und Kosten

Die Kosten für Ihren Aufenthalt in den Helios Kliniken Mittelweser werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Darüber hinaus fällt im Normalfall eine Eigenbeteiligung an, die Sie direkt vor Ort bei uns in Nienburg oder Stolzenau bezahlen müssen. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über Zuzahlungen und Kostenübernahmen für Gesetzlich- und Privatversicherte.

Gesetzlich versicherte Patienten

10 Euro Zuzahlung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach Ihren Einweisungsschein vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus an, allerdings maximal 28 Tage pro Jahr. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.

Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, legen Sie uns bitte alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.

Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag in unserer Aufnahme im Erdgeschoss – bequem in bar oder per EC-Karte. Die Zentrale Patientenaufnahme in Nienburg ist montags bis freitags von 7.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Die Rezeption in Stolzenau ist montags bis freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet.

Falls Sie außerhalb dieser Zeiten entlassen werden, können Sie die Zuzahlung auch per Überweisung begleichen. Bitte geben bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre Aufnahmenummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Aufnahmenummer finden Sie auf der Mitteilung „Eigenbeteiligung“ in Ihren Behandlungsunterlagen (8-stellige Nummer).

Privatversicherte und Empfänger von Wahlleistungen

Wenn Sie privat versichert sind, rechnen wir die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihnen ab. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach die Bestätigung der privaten Krankenversicherung vor, die Kosten zu übernehmen. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen.

Wahlleistungen werden ebenfalls direkt mit Ihnen abgerechnet.