Nach dem Aufenthalt

Ihre Entlassung: Ablauf, Heimweg und Weiterbehandlung

Zu Hause ist es am schönsten. Damit Ihre Entlassung aus den Helios Kliniken Mittelweser reibungslos abläuft, finden Sie hier die wichtigsten Informationen rund um das Ende Ihres Krankhausaufenthalts und für die Zeit danach.

Der Tag Ihrer Entlassung

Sie erfahren Ihren Entlassungstermin für gewöhnlich während der Visite auf Ihrer Station. So sind Sie und Ihre Angehörigen frühzeitig informiert. In der Regel werden Sie am Vormittag entlassen, in Ausnahmen vereinbaren wir einen individuellen Termin.

Bei der Entlassung erhalten Sie einen Entlassungsbrief. Er enthält alle wichtigen Informationen über Ihren Krankenhausaufenthalt, etwa zur Diagnose, zur Therapie und zur Medikation. Eine Kopie des Entlassungsbriefes senden wir an Ihren weiterbehandelnden Arzt.  

Sollten einzelne Untersuchungsergebnisse noch ausstehen, erhalten Sie zunächst nur einen vorläufigen Entlassungsbrief. Den ausführlichen Brief schicken wir Ihnen und Ihrem weiterbehandelnden Arzt dann im Nachgang per Post zu.

Wenn Sie nach Ihrem Klinikaufenthalt weiterhin Medikamente einnehmen müssen, geben wir Ihnen einen ausreichenden Vorrat bis zum nächsten Werktag mit. Suchen Sie am nächsten Werktag bitte umgehend Ihren weiterbehandelnden Arzt auf, um ein Folgerezept zu erhalten – wir dürfen leider keine Rezepte ausstellen. Eine Auflistung der Medikation kann Ihr weiterbehandelnder Arzt dem Entlassungsbrief entnehmen.  

Sprechen Sie uns bei Unsicherheiten zur weiteren Medikamenten-Einnahme gerne an.

Auf Wunsch erhalten Sie bei Ihrer Entlassung eine Aufenthaltsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Bitte sagen Sie auf der Station Bescheid, wenn Sie eine solche Bescheinigung benötigen.  

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), die über die Zeit Ihres Krankenhausaufenthalts hinausgeht, erhalten Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt.

Bitte geben Sie am Tag Ihrer Entlassung geliehene Hilfsmittel wie Gehhilfen und Gebrauchsgegenstände wie Blumenvasen zurück.  

Bitte denken Sie auch daran, Ihre Zuzahlungsbeträge für Ihren Aufenthalt zu bezahlen. Dies können Sie am Tag der Entlassung  direkt in unserer Patientenaufnahme erledigen.

Falls Sie für den Heimweg einen Transport benötigen, veranlasst das Ihre Station für Sie. Wir informieren Sie auf Nachfrage gerne über Möglichkeiten wie Krankentransportwagen oder Taxi. Sprechen Sie uns einfach an!  

Tipp: Ihre Krankenkasse erstattet Ihre Taxikosten, wenn ein medizinischer Grund für den Transport besteht. Ist der medizinische Grund vorhanden, bitten Sie Ihren Arzt um eine entsprechende Bescheinigung. Ansonsten müssen Sie die Taxikosten selbst tragen.

Nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus

Wenn Ihre Behandlung eine Wiedervorstellung oder Wiederaufnahme erfordert, vereinbaren wir am Tag Ihrer Entlassung  mit Ihnen einen Termin.  

Falls nicht anders vereinbart, ist ansonsten Ihr weiterbehandelnder Arzt der erste Ansprechpartner für alle weiteren Fragen und Behandlungen.

Wenn es erforderlich ist, unterstützt Sie unser Krankenhaus-Sozialdienst bei der häuslichen Weiterbetreuung und der Organisation eines Pflegedienstes oder Pflegeplatzes. Sprechen Sie bei Bedarf einfach Ihren behandelnden Arzt oder unser Pflegepersonal auf der Station an – sie stellen gerne den Kontakt zum Sozialdienst her. Bitte vergewissern Sie sich, dass uns Ihre korrekten Kontaktdaten vorliegen und auch die Daten auf Ihrer Krankenkassenkarte aktuell sind.

Sie haben bei uns etwas vergessen oder verloren? Bitte erkundigen Sie sich direkt auf der Station, auf der Sie untergebracht waren – persönlich oder telefonisch. Verlustmeldungen können Sie auch im Sekretariat der Geschäftsführung abgeben.

Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie größere Geldbeträge, Schmuck oder andere wertvolle Gegenstände während Ihres Aufenthaltes bei uns nicht benötigen. Diese Dinge sind zu Hause oder bei Ihren Verwandten bzw. Freunden besser aufgehoben. Im Fall eines Verlustes von Wertsachen, Schmuck, Geldbeträgen sowie Kleidungsstücken und Gebrauchsgegenständen ist die Haftung der Helios Kliniken Mittelweser in jedem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Klinikpersonals beschränkt.