In Deutschland ist die Behandlung von Schul-, Wege- und Arbeitsunfällen über das Durchgangsarztverfahren geregelt. Das heißt, Unfallverletzte müssen sich einem zugelassenen D-Arzt vorstellen. Dieser steht Ihnen dann bei der Erstbetreuung und Nachsorge zur Seite.
Dies gilt auch für Unfälle in der Schule oder den Kindergarten