Gesetzlich versicherte Patienten
Sind Sie gesetzlich versichert, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Geben Sie uns hierfür bei der Aufnahme Ihren Einweisungsschein – wir kümmern uns um alles Weitere.
Die aktuelle Gesetzeslage (§39 Abs. 4, SGB V) sieht bei einem Krankenhausaufenthalt eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag vor – beginnend vom Aufnahmetag bis zur Entlassung.
Diese Zuzahlung wird für maximal 28 Kalendertage im Jahr erhoben. Haben Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten geleistet, werden diese verrechnet.