Arbeitsgruppe Zwangs- und Zwangsspektrumstörungen
Die Zwangserkrankung ist in der Mehrzahl der Fälle, als eine schwere psychische Erkrankung anzusehen und entspricht nach der Definition der S3-Leitlinie Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen (DGPPN 2019, S. 4) einer severe mental illness (SMI). Ein Großteil der Patienten mit Zwangserkrankungen weist über deutlich mehr als zwei Jahre Krankheitssymptome auf, welche insbesondere die berufliche und soziale Teilhabefähigkeit der Patient/innen negativ beeinflussen.
Die Arbeitsgruppe widmet sich schwerpunktmäßig psychosozialen Versorgungs- und Forschungsthemen der Zwangserkrankung. Dabei stehen die unmittelbar betroffenen Patienten/innen ebenso wie die Angehörigen und das psychosoziale Umfeld im Mittelpunkt der Betrachtungen.