Bitte beachten Sie die aktuelle Besucherregelung:
- Besucher:innen sind gemäß der Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (SchutzmaßnahmenaussetzungsV) weiterhin verpflichtet, während ihres gesamten Besuchs in der Klinik eine FFP2-Maske zu tragen.
- Ausnahmen gelten für Kinder und schwerstkranke Patienten und sind mit dem Behandlungsteam abzusprechen.
- Bitte beachten Sie, dass Besuche beim Vorliegen COVID-verdächtiger Symptome nicht gestattet sind.
- Die Händehygiene, Abstands- sowie die Husten- und Niesregeln sind einzuhalten.