Eine Futterquelle für die Bienen

Eine Futterquelle für die Bienen

Jetzt insektenfreundliche Blumenwiese anlegen, Foto knipsen und gewinnen!

Hätten Sie gewusst, dass Bienen zu unseren wichtigsten Nutztieren gehören? Etwa 80 Prozent der Wild- und Nutzpflanzen werden von Insekten bestäubt. Ein Großteil dieser Arbeit übernehmen die fleißigen Bienen, von denen viele Arten vom Aussterben bedroht sind.

Wieso wir Bienen brauchen

Ohne Bienen gäbe es nicht nur weniger Honig, auch unsere Gemüse- und Obstpflanzen sind auf Bestäubung und damit auf die Arbeit der Bienen angewiesen. Was wir nicht selber essen, ist Nahrung für wildlebende Tiere, darunter Insekten, Vögel und Säugetiere. Bienen tragen somit wesentlich zur biologischen Vielfalt bei. Doch die Biene kämpft: Pestizide, moderne Landwirtschaft, Klimawandel und Krankheitserreger setzen ihr zu.

Tragen Sie jetzt zum Artenerhalt bei und pflanzen Sie eine bienen- oder insektenfreundliche Wiese!

Mitmachen und gewinnen!

Schicken Sie uns das schönste Foto Ihrer selbstgepflanzten bienen- oder insektenfreundlichen Wiese! Egal ob es auf dem Balkon oder im Garten blüht: Wir freuen uns über jede Einsendung. Mit etwas Glück und einem "grünen Daumen" können Sie einen von insgesamt 25 wiederverwendbaren Helios-Thermobechern gewinnen!

Und so geht's:

  • Foto machen
  • und über das Kontaktformular unten bis zum 28.07.2021 (Welttag des Naturschutzes) einschicken.
  • Für den Fall, dass mehr Teilnehmer/-innen mitmachen als es Gewinne gibt, werden die Gewinnerfotos durch eine Abstimmung auf dieser Homepage ermittelt. Der Abstimmungszeitraum startet frühestens zum 29.07.2021 und endet spätestens am 31.08.2021.

Jetzt ausfüllen und am Gewinnspiel teilnehmen

Ihre Kontaktdaten:
Bildupload "Bienenwiese" (bitte keine Personenbilder)
Pflichtfelder:
Datenschutz*

Teilnahmebedingungen

  1. Der Veranstalter des Gewinnspiels ist die Helios Frankenwaldklinik Kronach GmbH, Friesener Straße 41, 96317 Kronach.
  2. Das Gewinnspiel beginnt am 12.04.2021, 00:00 Uhr und endet am Mittwoch,den 28.07.2021, 23:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums haben die Teilnehmer/-innen die Möglichkeit, sich online am Gewinnspiel zu beteiligen. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahme ist kostenlos.
  3. Verlost werden insgesamt 25 Helios-Thermobecher, maximal 1 pro teilnehmender Person.
    Eventuell für den Versand der Gewinne innerhalb Deutschlands anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten der Gewinner. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns sind die Gewinner selbst verantwortlich. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
  4. Die Teilnahme erfolgt durch das Einsenden eines Fotos auf der Seite www.helios-gesundheit.de/kliniken/kronach-frankenwaldklinik/bienenwiese/. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist untersagt, mehrere E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.
  5. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen. Der Veranstalter behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
  6. Übersteigt die Anzahl der Teilnehmer/-innen die Anzahl der ausgelobten Preise, werden die Gewinner/-innen nach Gewinnspielende im Zuge einer Abstimmung auf der Seite www.helios-gesundheit.de/kliniken/kronach-frankenwaldklinik/bienenwiese/ ermittelt. Die Abstimmung findet zwischen dem 29.07.2021 (frühester Termin) und dem 31.08.2021 (spätester Termin) statt.
  7. Die Gewinner/-innen werden per E-Mail informiert. Jede/-r Gewinner/-in muss sich innerhalb von 10 Werktagen bei der in der Mail genannten Kontaktperson mit seinen Adressdaten melden. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, wird der Preis an den/die Nächstplatzierte/-n vergeben.
  8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutz
Die Helios Frankenwaldklinik Kronach GmbH verarbeitet die von Ihnen angegebenen Daten ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels und nur auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs.1 lit. a DSGVO). Die personenbezogenen Daten der Gewinnspiel-Teilnehmer/innen werden spätestens 2 Monate nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Die Daten der Gewinner werden entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen 10 Jahre gespeichert (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).

Sie können Ihre Einwilligung bis zur Beendigung des Gewinnspiels (per E-Mail an: info.kronach@helios-gesundheit.de) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall können Sie an der Verlosung des Gewinns leider nicht teilnehmen.

Im Falle eines Gewinns erklärt sich der/die Gewinner/in mit der Veröffentlichung des Gewinner-Fotos (Blumenwiese) sowie des Vor- und Nachnamens in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe der Gewinner auf der Webseite des Betreibers mit ein. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Ihnen stehen Betroffenenrechte zu, die Sie wie auch die Kontaktdaten unserer Datenschutzbeauftragten der Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite entnehmen können. Sofern Sie vor der Beendigung des Gewinnspiels von Ihrem Recht auf Löschung Gebrauch machen, ist eine Teilnahme an dem Gewinnspiel leider nicht mehr möglich.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück wünscht Ihnen das Team der Helios Frankenwaldklinik Kronach!