Maskenpflicht für Besucher
In den Gebäuden besteht eine Maskenpflicht (OP-Maske) für Besucherinnen und Besucher.
Besucherregelung
Alle Besuchenden müssen am Tag des Besuchs mindestens einen Coronaselbsttest vornehmen und dies auf Verlangen gegenüber unseren Mitarbeitenden versichern. Darüber hinaus ist in allen Gebäuden unserer Klinik eine FFP2-Maske verpflichtend.
Weiterhin gilt:
- Die Besuchszeit ist täglich von 12-20 Uhr. Wir bitten darauf zu achten, dass sich in der Gesamtschau nicht mehr Besucher:innen in einem Mehrbettzimmer befinden als Patient:innen.
- Mit Erkältungs-/Virus-Symptomen (Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Fieber oder Durchfall) ist der Besuch im Krankenhaus untersagt.
- Besucher-Kinder unter sechs Jahre sollten aufgrund der fehlenden Masken-Möglichkeiten möglichst nicht zu Besuch kommen.
Regelungen für Patienten
Angesichts der Omikron-Variante passen wir unsere Regelungen für Patienten ab Mittwoch, 1. März 2023, wie folgt an:
Stationäre Patienten
- Im Rahmen der stationären Aufnahme führen wir bei allen Patienten zusätzlich einen Corona-Abstrich (PCR-Test) durch.