Alle Besucher:innen brauchen mindestens einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, um die Klinik betreten zu dürfen. Ausnahmen gelten für Patient:innen und deren medizinisch notwendige Begleitpersonen (zum Beispiel Eltern, die ihre minderjährigen Kinder begleiten, Begleitung hinfälliger Patient:innen). Auch für Richter, Polizei, Rettungspersonal oder Personen, die sich nur kurz im Krankenhaus aufhalten (z. B. Paketboten und Taxifahrer) gilt die Testpflicht nicht. Der Impfstatus spielt für den Einlass keine Rolle mehr.
An den Regelungen zur Testung von stationär aufgenommenen Patient:innen ändert sich nichts. Die bestehenden Regelungen gelten weiter.
Um einen kostenlosen Schnelltest in einem Testcenter in der Nähe der Helios Kliniken Kassel vornehmen lassen zu können, benötigen Sie ein Formular, das ausgefüllt und abgestempelt in einem Center vorgezeigt werden muss.
Dieses Formular liegt am Empfang in den Helios Kliniken in Wehlheiden und Kaufungen aus. Um Zeit zu sparen, bitten wir, das Formular vorab auszudrucken und auszufüllen. Am Empfang bestätigen Sie kurz, wen Sie besuchen möchten, erhalten einen Stempel und können damit in ein Testcenter gehen. Hier gibt es das Formular zum Download.
An den Standorten Wehlheiden und Kaufungen sind die Türen für Angehörige, Freunde und Bekannte von Patienten in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet. Innerhalb der neuen Öffnungszeiten ist die Anzahl der Besuche pro Tag und Patient nicht mehr begrenzt, es darf aber immer nur ein Besucher pro Patient im Zimmer sein.
Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen. Um Wartezeiten zu vermeiden, sind der negative Test und ein gültiges Ausweisdokument am Eingang vorzulegen.
Zudem wird darum gebeten, Untersuchungstermine und Therapien der Patienten zu beachten und in diesen Zeiträumen von Besuchen abzusehen. Darüber hinaus sollte die Häufigkeit der Besuche sowie die Anzahl der Besucher in einem angemessenen Rahmen bleiben.
Die Testpflicht gilt nicht für:
- Engste Familienangehörige, wenn es nach Einschätzung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes oder aus sozial-ethischen Gründen dringend geboten ist, zum Beispiel bei sterbenden Patienten.
- Amtsrichter und weitere Personen, die hoheitliche Tätigkeiten ausüben.
- Personen, die den Patienten zwingend begleiten müssen. Wenn es sich etwa um minderjährige oder gebrechliche Patienten handelt. Auch Dolmetscher sind von der Testpflicht befreit.
Aktuelle Informationen zur Bettenauslastung und zum Impfstatus von Covid-19-Patient:innen bei Helios
Um einen Beitrag zur Transparenz und einer zahlengestützten Beurteilung der aktuellen Situation in unseren Kliniken zu leisten, veröffentlicht Helios seit Oktober 2020 die Zahlen zur Bettenauslastung aller Kliniken in Deutschland. Hier finden Sie auch die aktuellen Zahlen der Helios Kliniken Kassel:
Einen Überblick über den Impfstatus aller bei Helios behandelten Covid-19-Patient:innen finden Sie hier.
Unsere Zahlen zeigen, dass im Vergleich wenige geimpfte Patient:innen auf den Intensivstationen behandelt werden – sprich: Die Geimpften haben seltener schwere Covid-Krankheitsverläufe als die Ungeimpften.