Regelungen für Besucher:innen und Patient:innen

Folgende Regelungen gelten:

Besuche sind wieder zwischen 8 und 18 Uhr möglich (Täglich, eine Person für eine Stunde). Die Besucher:innen sollen einen negativen Corona-Test mitbringen.

Ab 1. Oktober ergeben sich durch das Infektionsschutzgesetz Änderungen für Krankenhäuser im Umgang mit dem Corona-Virus. Der Gesetzgeber schreibt das Tragen von FFP2-Masken im gesamten Krankenhaus für  Besucher:innen und Patient:innen vor. Bitte achten Sie daher darauf, sich und andere mit einer FFP2-Maske zu schützen.