Zuzahlungen und Kosten

Zuzahlungen und Kosten

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über Zuzahlungen, Kosten und Kostenübernahmen für gesetzlich und privat Versicherte.

Gesetzlich versicherte Patienten

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenversicherung in der Regel den Großteil der Kosten für die allgemeinen Leistungen, die Sie im Helios Cäcilien-Hospital Hüls erhalten. Wenn Sie uns bei der Aufnahme einfach Ihre Einweisung vorlegen, kümmern wir uns um den Rest für Sie.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie sich als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse an den Kosten Ihres stationären Krankenhausaufenthaltes beteiligen müssen. Deshalb sind wir als Klinik dazu verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,- Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu erheben und an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten. Selbstverständlich werden bereits geleistete Beiträge stationärer Krankenhausaufenthalte im laufenden Kalenderjahr verrechnet. Patienten unter 18 Jahren sind von der Eigenbeteiligung befreit.

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

Unter diesen Voraussetzungen sind Sie von der Zuzahlungspflicht befreit:

- Sie sind jünger als 18 Jahre

- Sie wurden durch Ihre Krankenkasse von der Zuzahlung befreit

- In diesem Kalenderjahr haben Sie die maximale Zuzahlung in Höhe von 280,- Euro bereits geleistet

So entrichten Sie Ihre Zuzahlungen

Bitte begleichen Sie die angefallenen Zusatzkosten per Überweisung nach Ihrer Entlassung. Eine Rechnung senden wir Ihnen nach Hause.

Bitte geben bei der Überweisung im Verwendungszweck unbedingt Ihre Aufnahmenummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können. Die Aufnahmenummer finden Sie auf der Mitteilung "Eigenbeteiligung" in Ihren Behandlungsunterlagen (8-stellige Nummer).

Privatversicherte und Wahlleistungsempfänger

Als Privatversicherter rechnen wir die allgemeine Krankenhausleistung direkt mit Ihnen ab. Bitte lassen Sie uns bei Ihrer Anmeldung die Bestätigung Ihrer Krankenversicherung zukommen, Ihre Kosten zu übernehmen. Zuzahlungen fallen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung nicht an.

Auch als Empfänger von Wahlleistungen rechnen wir direkt mit Ihnen ab.