Behandlung von Arbeitsunfällen

Alle Unfälle, die während der Arbeit oder auf dem Weg von oder zur Arbeit geschehen, müssen durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt) behandelt werden.

Das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) regelt in Deutschland die Behandlung von Arbeits-, Wege-, Ausbildungs- und Kindergartenunfällen. Die Genehmigung für die stationäre Behandlung von Verunfallten erhalten lediglich Krankenhäuser, die einen zugelassenen D-Arzt und eine besondere Ausstattung vorweisen können. Als lokales zertifiziertes Traumazentrum erfüllt unsere Klinik diese Anforderungen.

Unser D-Arzt übernimmt folgende Aufgaben:
  • Ermittlung des Unfallhergangs, der zur Verletzung geführt hat
  • Diagnostik der Unfallfolgen
  • Fachärztliche Versorgung mit allen geeigneten Mitteln
  • Durchführung des Berichtswesens für den Unfallversicherungsträger
  • Einleitung zur Anerkennung von Berufskrankheiten
  • Falls nötig, Hinzuziehen anderer Fachärzte

Durch die Zusammenarbeit der Unfallchirurgie mit Spezialisten aus anderen Fachgebieten besteht eine hohe fachliche Expertise, sodass erforderliche operative Eingriffe direkt in der Klinik durchgeführt werden. In Kooperation mit den überregionalen Traumazentren ist zudem eine Versorgung von Schwerverletzen rund um die Uhr gewährleistet.