Das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) regelt in Deutschland die Behandlung von Arbeits-, Wege-, Ausbildungs- und Kindergartenunfällen. Die Genehmigung für die stationäre Behandlung von Verunfallten erhalten lediglich Krankenhäuser, die einen zugelassenen D-Arzt und eine besondere Ausstattung vorweisen können. Als lokales zertifiziertes Traumazentrum erfüllt unsere Klinik diese Anforderungen.
- Ermittlung des Unfallhergangs, der zur Verletzung geführt hat
- Diagnostik der Unfallfolgen
- Fachärztliche Versorgung mit allen geeigneten Mitteln
- Durchführung des Berichtswesens für den Unfallversicherungsträger
- Einleitung zur Anerkennung von Berufskrankheiten
- Falls nötig, Hinzuziehen anderer Fachärzte