Parken:
- Das Parken ist nur auf dem Gelände der HKH entsprechend der gekennzeichneten Flächen auf den ausgewiesenen Parkplätzen/Tiefgarage zulässig.
- Das Mietverhältnis kommt auf Antrag bei der Personalabteilung welcher 2 Wochen vor Monatsende eingehen muss, durch Freischaltung der Einfahrtsberechtigung im System zum jeweiligen darauffolgenden Monatsanfang zu Stande.
- Das Mietverhältnis gilt unbefristet und ist durch den Beschäftigten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung kündbar.
- Der monatliche Mietzins beträgt unabhängig vom Beschäftigungsgrad 9,00 Euro, inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer je Monat.
- Die Vergabe an Parkplatzgenehmigungen ist uneingeschränkt.
- Bei Nutzung beträgt der Mietzins 9,00 Euro, inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer je Monat
- Eine Parkplatzgenehmigung führt nicht zu einem Anspruch auf einen Parkplatz!