Ihre Entlassung

Ablauf, Heimweg und Weiterbehandlung

Zu Hause ist es am schönsten. Damit Ihre Entlassung aus der Klinik reibungslos abläuft, finden Sie hier die wichtigsten Informationen rund um das Ende Ihres Krankhausaufenthalts und für die Zeit danach.

Sie erfahren Ihren Entlassungstermin für gewöhnlich während der Visite auf Ihrer Station. So sind Sie und Ihre Angehörigen frühzeitig informiert. In der Regel werden Sie am Vormittag entlassen, in Ausnahmen vereinbaren wir einen individuellen Termin.

Bitte geben Sie am Tag Ihrer Entlassung geliehene Hilfsmittel wie Gehhilfen und Gebrauchsgegenstände zurück. Die Krankenhauszuzahlung entrichten Sie bitte vor Ihrer Entlassung an der Rezeption. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte erfolgen.

Hier erfahren Sie mehr über Kosten und Zuzahlung. 

Bei der Entlassung erhalten Sie einen Entlassungsbrief für Ihren weiterbehandelnden Arzt. Er enthält alle wichtigen Informationen über Ihren Krankenhausaufenthalt, etwa zur Diagnose, zur Therapie und zur Medikation. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen.

Sollten einzelne Untersuchungsergebnisse noch ausstehen, erhalten Sie zunächst nur einen vorläufigen Entlassungsbrief. Den ausführlichen Brief schicken wir Ihnen dann im Nachgang per Post zu.

Auf Wunsch erhalten Sie für die Zeit Ihres Klinikaufenthalts auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Bitte sagen Sie auf der Station Bescheid, wenn Sie eine solche Bescheinigung benötigen.

Wenn Sie nach Ihrem Aufenthalt weiterhin Medikamente einnehmen müssen, geben wir Ihnen einen ausreichenden Vorrat bis zum nächsten Werktag mit. Suchen Sie nach Ihrer Entlassung bitte umgehend Ihren Arzt auf, um ein Folgerezept zu erhalten – wir dürfen leider keine Rezepte ausstellen.

Sprechen Sie uns bei Unsicherheiten zur weiteren Medikamenten-Einnahme gerne an.

Falls Sie für den Heimweg einen Transport benötigen, veranlasst das Ihre Station für Sie. Wir informieren Sie auf Nachfrage gerne über Möglichkeiten wie Krankentransportwagen oder Taxi.

Tipp: Ihre Krankenkasse erstattet Ihre Taxikosten, wenn ein medizinischer Grund für den Transport besteht. Bitten Sie Ihren Arzt um eine entsprechende Bescheinigung. Ansonsten müssen Sie die Taxikosten selbst tragen.

Wenn Ihre Behandlung eine Wiedervorstellung oder Wiederaufnahme erfordert, vereinbaren wir am Tag Ihrer Entlassung  mit Ihnen einen Termin.

Falls nicht anders vereinbart, ist ansonsten Ihr weiterbehandelnder Arzt der erste Ansprechpartner für alle weiteren Fragen und Behandlungen. 

Sie haben bei uns etwas vergessen oder verloren? Dann hilft Ihnen unsere Rezeption weiter – persönlich oder telefonisch. Dort können Sie auch Fundsachen abgeben.

Kontakt: Telefon: (02331) 974-0