Ein roter Einweisungsschein vorliegt, das heißt eine sofortige stationäre Behandlung/Abklärung erfolgen soll
Akute Beschwerden auftreten, die z.B. hinweisend sind für das Vorliegen eines Herzinfarktes, Schlaganfall, akute Blutung, schwere Verletzungen, Vergiftungen oder Entzündungen
Die Einweisung durch den Rettungsdienst/Notarzt erfolgt